Tipps
Erste Hilfe
Dornen und Stacheln
Sofortmaßnahmen
Selbst entfernte Stachel und selbst versorgte Wunden, die am nächsten Tag nicht gut heilen oder gar eitern, müssen vom Arzt behandelt werden. Es kann sonst leicht zu Blutvergiftungen kommen. Vergiftungserscheinungen durch Tier- oder Pflanzenkontakte, die über den betroffenen Bereich hinausgehen, müssen rasch untersucht werden. Jegliche Art von Antibiotikatherapie gehört in die Hand eines Arztes.
Petermännchen
Das Petermännchen gehört zu den giftigsten Fischen Europas. Es kommt an der Atlantik-Küste, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer vor. Gerade die Urlaubszeit im Frühling und Sommer ist die Laichzeit. Die Petermännchen suchen die flachen Gewässer auf und graben sich in Strandnähe ein. Ihre Rückenflosse ist mit vier bis acht Giftdrüsen versehen. Das Gift besteht aus hitzeempfindlichen Proteinen, Serotonin, Histamin und Trachinin, welche bei einem Stich in den Körper gelangen.
Das Petermännchen ist ein sehr scheuer Fisch. In der Regel tritt der Badende beim Laufen im Wasser von oben direkt auf den Fisch und somit auf die zur Abwehr aufgestellte Rückenflosse. Eine Vergiftung durch das Petermännchen verursacht heftige Schmerzen, vergleichbar mit einem Hornissenstich. Im Bereich der Stichwunde können auch einzelne Zellen absterben (sog. Gewebsnekrose).
Sofortmaßnahmen
Feuerquallen
Sofortmaßnahmen
Auf Mallorca können Sie auch die Strandaufsicht um Hilfe bitten. Diese haben in der Regel Mittel bei sich, die sofort Linderung bringen. Kühlung durch Eisumschläge lindern die Schmerzen und begrenzen die Schäden an der Haut.
Bei stärkeren Beschwerden nach einem Quallenkontakt ist es jedoch ratsam, einen Arzt aufzusuchen.
Tipps im Straßenverkehr Mallorcas
• Parken Sie nie dort, wo eine gelbe Streifenmarkierung vorhanden ist. Diese Markierung zeigt ein absolutes Halteverbot auf.
• Bei blauen Markierungen unbedingt den Parkscheinautomaten suchen. Der Parkschein ist gut sichtbar das Armaturenbrett zu legen.
• Die absoluten Parkverbotsschilder sind bei schmalen Straßen sehr oft auf beiden Seiten der Straße angebracht. Unter den Schildern sind die Monate angegeben, an welchen das Park- oder Halteverbot auf dieser Seite gilt. In der Regel wird alle drei Monate die Parkverbotszone bei schmalen innerörtlichen Straßen gewechselt.
• Beim Parken in engen Gassen klappen Sie den Außenspiegel ein.
• Nicht hinter jedem Tor befindet sich eine Garage. Daher dürfen Sie grundsätzlich vor Toreinfahrten auf Mallorca parken, es sei denn, an dem jeweiligen Tor oder direkt daneben ist ein Parkverbotsschild angebracht.
• Sollte Sie dennoch einmal ein Bußgeld-Ticket erhalten, bezahlen Sie sofort. Dann wird Ihnen ein Rabatt gewährt. Auf diese Regel des spanischen Verkehrsrechts werden ausländische Autofahrer nicht immer hingewiesen. Die Parkknöllchen können Sie bei der ortsansässigen Dienststelle der Polica Local oder durch Banküberweisungen begleichen. Die Banken sind auf der Rückseite des Parkknöllchens aufgeführt.
• Höchstgeschwindigkeiten dringend einhalten
40 oder 50 km/h in Ortschaften;
90 km/h auf Land-;
100 km/h auf Schnellstraßen;
120 km/h auf Autobahnen.
• Alkohol: Höchstwerte sind 0,5 Promille im Blut, 0,25 Promille im Atem. Bei Fahranfängern und Profi-Fahrern liegen die Höchstwerte bei 0,3 Promille im Blut und 0,15 im Atem. Verstöße werden strickt geandet.
• Besonderheiten bei Motorradfahrern. Wer mehr als 0,2 Promille hat, zahlt und hat mit einer Inhaftierung zu rechnen. Ab 0,3 Promille entstehen Kosten 500€ und mehr.
• Handyverbot gilt beim Tanken und am Steuer. Headsets und sonstige Ohrhörer sind ebenso verboten. Es darf nur mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Beim Tanken sind Autoradio und Fahrzeugbeleuchtung abzuschalten. Bei Zuwiderhandlungen drohen bis zu 300 Euro Strafe.
• Im Auto besteht Anschnallpflicht. Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt.
• Warnwesten: In jedem Auto müssen zwei Warnwesten griffbereit im Inneren (nicht im Kofferraum) liegen. Bei Pannen auf Land-, Schnellstraßen und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden. Achten Sie gerade bei Leihwagen auf die geforderte Anzahl der Warnwesten.
• Kreisverkehr: Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Eine Hauptstraße berechtigt nicht zur ersten Einfahrt in den Kreisverkehr.
• Bei blauen Markierungen unbedingt den Parkscheinautomaten suchen. Der Parkschein ist gut sichtbar das Armaturenbrett zu legen.
• Die absoluten Parkverbotsschilder sind bei schmalen Straßen sehr oft auf beiden Seiten der Straße angebracht. Unter den Schildern sind die Monate angegeben, an welchen das Park- oder Halteverbot auf dieser Seite gilt. In der Regel wird alle drei Monate die Parkverbotszone bei schmalen innerörtlichen Straßen gewechselt.
• Beim Parken in engen Gassen klappen Sie den Außenspiegel ein.
• Nicht hinter jedem Tor befindet sich eine Garage. Daher dürfen Sie grundsätzlich vor Toreinfahrten auf Mallorca parken, es sei denn, an dem jeweiligen Tor oder direkt daneben ist ein Parkverbotsschild angebracht.
• Sollte Sie dennoch einmal ein Bußgeld-Ticket erhalten, bezahlen Sie sofort. Dann wird Ihnen ein Rabatt gewährt. Auf diese Regel des spanischen Verkehrsrechts werden ausländische Autofahrer nicht immer hingewiesen. Die Parkknöllchen können Sie bei der ortsansässigen Dienststelle der Polica Local oder durch Banküberweisungen begleichen. Die Banken sind auf der Rückseite des Parkknöllchens aufgeführt.
• Höchstgeschwindigkeiten dringend einhalten
40 oder 50 km/h in Ortschaften;
90 km/h auf Land-;
100 km/h auf Schnellstraßen;
120 km/h auf Autobahnen.
• Alkohol: Höchstwerte sind 0,5 Promille im Blut, 0,25 Promille im Atem. Bei Fahranfängern und Profi-Fahrern liegen die Höchstwerte bei 0,3 Promille im Blut und 0,15 im Atem. Verstöße werden strickt geandet.
• Besonderheiten bei Motorradfahrern. Wer mehr als 0,2 Promille hat, zahlt und hat mit einer Inhaftierung zu rechnen. Ab 0,3 Promille entstehen Kosten 500€ und mehr.
• Handyverbot gilt beim Tanken und am Steuer. Headsets und sonstige Ohrhörer sind ebenso verboten. Es darf nur mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Beim Tanken sind Autoradio und Fahrzeugbeleuchtung abzuschalten. Bei Zuwiderhandlungen drohen bis zu 300 Euro Strafe.
• Im Auto besteht Anschnallpflicht. Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt.
• Warnwesten: In jedem Auto müssen zwei Warnwesten griffbereit im Inneren (nicht im Kofferraum) liegen. Bei Pannen auf Land-, Schnellstraßen und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden. Achten Sie gerade bei Leihwagen auf die geforderte Anzahl der Warnwesten.
• Kreisverkehr: Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Eine Hauptstraße berechtigt nicht zur ersten Einfahrt in den Kreisverkehr.
Notrufnummern
In Spanien auch mit deutschen Handy – in der Regel ohne Vorwahl anwählen – zu erreichen. Die Notrufnummern gelten in ganz Spanien.
Allgemeiner Notruf Mallorca und Spanien: 112
Feuerwehr Mallorca: 085
Policia Local Mallorca: 092
Guardia CiviL Mallorca: 062
Policia National Mallorca: 091
Ambulanz Mallorca: 061
Seenotrettung Mallorca: +34 900 202 202
Rotes Kreuz Mallorca: +34 971 202 222
Tierambulanz Mallorca: +34 610 500 700
Agence Consulaire de France: +34 971 730 301
Allgemeiner Notruf Mallorca und Spanien: 112
Feuerwehr Mallorca: 085
Policia Local Mallorca: 092
Guardia CiviL Mallorca: 062
Policia National Mallorca: 091
Ambulanz Mallorca: 061
Seenotrettung Mallorca: +34 900 202 202
Rotes Kreuz Mallorca: +34 971 202 222
Tierambulanz Mallorca: +34 610 500 700
Deutsches Konsulat: +34 971 70 77 37 / 41 (telefonisch zwischen 15-16 Uhr)
Österreiches Kunsulat: +34 971 425 146
Schweizerisches Konsulat: +34 682 840 471
British Consulate Palma: +34 933 666 2 00Agence Consulaire de France: +34 971 730 301